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Entsorgungshinweise

Die ordnungsgemäße Entsorgung von alten Elektro- und Elektronikgeräten („Altgeräte“), Batterien und Leuchtmitteln ist uns wichtig.

Bei der Entsorgung sind folgende Regeln zu beachten:

 

Altgeräte bitte fachgerecht entsorgen

Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Hiervon umfasst sind gemäß Elektro- und Elektronikgesetz z.B. Haushaltsgroßgeräte wie Kühlschränke, Haushaltskleingeräte wie Staubsauger, Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Drucker und Computer, Geräte der Unterhaltungselektronik wie Fernsehgeräte.

Sie erkennen die entsprechenden Altgeräte an durchgestrichenem Mülltonne Symbol rechts.

Die Altgeräte dürfen kostenlos auf dem lokalen Wertstoffhof oder in folgenden Sammelstellen in Ihrer Nähe abgegeben werden: www.take-e-back.de. Dadurch wird gewährleistet, dass die Altgeräte gerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.

Bitte beachten Sie:

  • Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe von diesem zu trennen sind.
  • Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich.

 

Entsorgung von Lampen und Leuchtmitteln

Bestimmte Lampen und Leuchtmittel unterfallen ebenso dem Elektro- und Elektronikgesetz und sind dementsprechend wir Altgeräte zu behandeln.

Kompakt-Leuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampen können geringe Mengen an Quecksilber enthalten und dürfen mithin nicht in dem Hausmüll entsorgt werden. LEDs enthalten keine Schadstoffe, sind jedoch ebenso nicht im Hausmüll zu entsorgen.

Diese Produkte dürfen kostenlos kostenlos auf dem lokalen Wertstoffhof oder in folgenden Sammelstellen in Ihrer Nähe abgegeben werden: www.take-e-back.de.

Bitte beachten Sie:

Bei beschädigten Lampen vermeiden Sie Hautkontakt! Sammeln Sie die Bruchstücke mit einem feuchten Papier oder einem Stück Pappe auf und verpacken Sie die Reste für den Transport luftdicht, zum Beispiel in einem Glas mit Schraubdeckel. Bitte saugen Sie die Bruchstücke nicht auf. Lüften Sie das Zimmer für ca. 30 Minuten.

Glühbirnen und Halogenlampen enthalten keine Schadstoffe. Entsorgen Sie diese bitte über den Hausmüll.

 

Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Am 29.10.2020 ist das Gesetz „Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ in Kraft getreten.

Das Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie/AbfRRL (Drucksache 88/20) sieht in Artikel 2 eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in § 18 vor. Demnach ist jährlich der Stand der Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 (3) und § 22 (1) ElektroG durch die Hersteller zu veröffentlichen.

Mit dem folgenden Link erhalten Sie nähere Informationen: www.take-e-way.de/leistungen/elektrogesetz-weee-elektrog/berichts-informationspflichten/

 

Hinweis zur Abfallvermeidung

Indem Sie die Lebensdauer Ihrer Altgeräte verlängern, tragen Sie dazu bei, Ressourcen effizient zu nutzen und zusätzlichen Müll zu vermeiden. Die Lebensdauer Ihrer Altgeräte können Sie verlängern indem Sie defekte Altgeräte reparieren lassen. Wenn sich Ihr Altgerät in gutem Zustand befindet, könnten Sie es spenden, verschenken oder verkaufen.

 

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll

Die „durchgekreuzte Mülltonne“ auf Batterien zeigt, dass Altbatterien getrennt gesammelt werden müssen. Batterien und Akkus dürfen auf keinen Fall über den Hausmüll entsorgt werden. Nur so kann verhindert werden, dass umweltschädliche Stoffe in die Umwelt gelangen und umgekehrt wertvolle Rohstoffe wiedergewonnen und in den Produktionskreislauf zurückgeführt werden können.

Finden sich unter der durchgestrichenen Mülltonne auf der Batterie zusätzlich die Zeichen Cd, Hg oder Pb ist das ein Hinweis darauf, dass die Batterie gefährliche Schadstoffe enthält. (»Cd« steht für Cadmium, »Pb« für Blei und »Hg« für Quecksilber).

Als Endverbraucher sind Sie zur ordnungsgemäßen Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Batterien können überall dort kostenfrei zurückgegeben werden, wo sie verkauft werden (z. B. Super-, Bau-, Drogeriemarkt). Auch Wertstoff- und Recyclinghöfe nehmen Batterien zurück. Sie können Batterien auch per Post an uns zurücksenden. Altbatterien in haushaltsüblichen Mengen können Sie direkt bei uns von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 15:00 Uhr unter der folgenden Adresse unentgeltlich zurückgeben:

Canbolat Vertriebsgesellschaft mbH
Gneisenaustr. 10-11
97074 Würzburg
Deutschland

Wichtig zu beachten ist, dass Lithiumbatterien aus Sicherheitsgründen vor der Rückgabe gegen Kurzschluss gesichert werden müssen (z. B. durch Abkleben der Pole). Sofern die Batterie in einem Elektrogerät enthalten und leicht entnehmbar ist, muss diese zuerst entfernt und getrennt vom Elektrogerät entsorgt werden.

 

Unsere WEEE-Registrierungsnummer

Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR, Benno-Strauß-Straße 1, 90763 Fürth) als Hersteller von Elektro – und Elektronikgeräten unter der WEEE-Reg.-Nr.: DE 61617071 registriert.

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